EGSA

Entsorgergemeinschaft
Sachsen-Anhalt e.V.

Der Entsorgungsfachbetrieb als gesetzlich geregeltes System der freiwilligen Eigenkontrolle der Entsorgungswirtschaft wird als Instrument zur Sicherstellung einer rechtskonformen und qualitativ hochwertigen Kreislaufwirtschaft gesehen.

Vorteile als Fachbetrieb in der Gemeinschaft

Das Überwachungszertifikat und das Überwachungszeichen der EGSA attestieren dem Fachbetrieb, dass er die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung erfüllt. Sie stehen somit für die Qualität und Seriosität des Betriebes.

Beratung

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei rechtlichen und abfallwirtschaftlichen Problemen und halten sie mit regelmäßigen Informationen auf dem Laufenden.

Mitglied werden

Unternehmen, die im Sinne der §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes abfallwirtschaftlich tätig sind, das heißt selber Abfälle „sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln“ und Entsorgungsfachbetrieb werden wollen, können Mitglied bei uns werden.

Zertifizierung

Wir, als anerkannte Entsorgergemeinschaft, dürfen unseren Mitgliedern nach der jährlich durchgeführten Prüfung Überwachungszertifikate und Überwachungszeichen ausstellen.

Beratung

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei rechtlichen und abfallwirtschaftlichen Problemen und halten sie mit regelmäßigen Informationen auf dem Laufenden.

Mitglied werden

Unternehmen, die im Sinne der §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes abfallwirtschaftlich tätig sind, das heißt selber Abfälle „sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln“ und Entsorgungsfachbetrieb werden wollen, können Mitglied bei uns werden.

Zertifizierung

Wir, als anerkannte Entsorgergemeinschaft, dürfen unseren Mitgliedern nach der jährlich durchgeführten Prüfung Überwachungszertifikate und Überwachungszeichen ausstellen.
Zusätzlich genießt der anerkannte Entsorgungsfachbetrieb gesetzlich verbriefte Privilegien.
Erlaubnispflicht
Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle (§ 54 (3) KrWG).

Weitere Vorteile:

Zertifzierung

Ein Entsorgungsbetrieb kann das Zertifikat des „Entsorgungsfachbetriebs“ über eine technische Überwachungsorganisation oder über die Mitgliedschaft in einer anerkannten Entsorgergemeinschaft erlangen. Wir, als anerkannte Entsorgergemeinschaft, dürfen unseren Mitgliedern nach der jährlich durchgeführten Prüfung Überwachungszertifikate und Überwachungszeichen ausstellen.

Nachhaltiges Handeln

Für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und eine zukunftsweisende Ausrichtung benötigen die Unternehmen neben der Qualitätssicherung ihrer Dienstleistungen auch aktuelle Informationen über Standards, technologische Innovationen, rechtliche Rahmenbedingungen und vieles mehr.

Ablauf für eine erfolgreiche Zertifizierung

Antrag auf Mitgliedschaft
Der Betrieb stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft. Unser Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Betriebs in die EGSA e.V.

Entsorgungsfachbetrieb heißt Verantwortung übernehmen für Umwelt und Gesellschaft

Die §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bilden den Rechtsrahmen zur Entsorgungsfachbetriebezertifizierung in Deutschland. Durch dieses Gesetz wird der Begriff Entsorgungsfachbetrieb definiert und rechtlich geschützt. Die „Entsorgungsfachbetriebeverordnung“ (EfbV) und die „Richtlinie über die Anerkennung und Tätigkeiten von Entsorgergemeinschaften“ (Entsorgergemeinschaft – Richtlinien) fixieren Anforderungsprofil und Anerkennungskriterien.
Philosophie
Wir sind eine starke Entsorgergemeinschaft durch die Vernetzung kompetenter, kommunaler und privater Unternehmen der Ressourcen- und Entsorgungswirtschaft.
Für ihre Mitglieder ist sie nicht nur Zertifizierer, sondern auch klärende Instanz, die als Informationsdrehscheibe agiert und die Interessensvertretung für ihre Entsorgungsfachbetriebe sicherstellt.

Wir sind bundesweit behördlich anerkannt, haben uns einem hohen Qualitätsstandard verpflichtet und stellen die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz unserer Mitgliedsbetriebe fest.

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Sie möchten der Entsorgergemeinschaft beitreten?

Senden Sie uns eine E-Mail oder senden Sie uns Ihre Anfrage postalisch.

Unternehmen, die im Sinne der Entsorgungsfachbetriebeverordnung abfallwirtschaftlich tätig sind, das heißt selber Abfälle „sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln“ und Entsorgungsfachbetrieb werden wollen, können Mitglied bei uns in der EGSA werden.

Aktuelles

Warnhinweis für Wegwerfplastik ab Juli 2021

Datum: 10.02.2021
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Artikel Einleitung

Bundesregierung beschließt Pflicht zur Kennzeichnung von Artikeln aus Einwegkunststoff.

In vielen Hygieneprodukten, Zigaretten und To-Go-Bechern ist Plastik verarbeitet. Oft landen diese Produkte nach Gebrauch im Abwasser oder sie werden achtlos auf die Straße geworfen – und werden so zum Problem für die Umwelt. Viele Einwegplastik-Produkte werden ab Juli 2021 in der EU verboten sein. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Das Bundeskabinett hat dazu die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung beschlossen. Sie will Bürgerinnen und Bürger mit klar erkennbaren Labels für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisieren.

Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können weiter digital erfolgen

Datum: 20.01.2021
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Artikel Einleitung

Bundeskabinett bringt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg

Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen.

Mehrweg wird möglich im To-Go-Bereich

Datum: 20.01.2021
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Artikel Einleitung

Bundeskabinett beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Wer sich Essen zum Mitnehmen kauft, hat künftig die Wahl: Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Weitere wichtige Änderungen: Die Pfandpflicht wird ab nächstem Jahr auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert. Außerdem müssen PET-Getränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen.

Kontaktdaten

Entsorgungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Hafenstraße 9a
39106 Magdeburg

+49 391 / 59 77 91 43

Sie möchten der Entsorgergemeinschaft beitreten?

Mit der Bestätigung ihrer EGSA-Mitgliedschaft erhalten Sie zudem mit der Richtlinie zur Zertifizierung eine ausführliche Beschreibung des Zertifizierungsablaufs. Die Satzung und die Beitragsordnung können im Mitgliederbereich eingesehen und heruntergeladen werden.

Sehr gerne können Sie sich bei der EGSA-Geschäftsstelle über die Möglichkeiten der Zertifizierung ihres Unternehmens näher informieren, Mail oder Anruf genügt!