EGSA
Entsorgergemeinschaft
Sachsen-Anhalt e.V.
Vorteile als Fachbetrieb in der Gemeinschaft
Das Überwachungszertifikat und das Überwachungszeichen der EGSA attestieren dem Fachbetrieb, dass er die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung erfüllt. Sie stehen somit für die Qualität und Seriosität des Betriebes.
Beratung
Mitglied werden
Zertifizierung
Beratung
Mitglied werden
Zertifizierung
Weitere Vorteile:
Zertifzierung
Nachhaltiges Handeln
Ablauf für eine erfolgreiche Zertifizierung
Entsorgungsfachbetrieb heißt Verantwortung übernehmen für Umwelt und Gesellschaft
Für ihre Mitglieder ist sie nicht nur Zertifizierer, sondern auch klärende Instanz, die als Informationsdrehscheibe agiert und die Interessensvertretung für ihre Entsorgungsfachbetriebe sicherstellt.
Wir sind bundesweit behördlich anerkannt, haben uns einem hohen Qualitätsstandard verpflichtet und stellen die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz unserer Mitgliedsbetriebe fest.

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Aktuelles
Warnhinweis für Wegwerfplastik ab Juli 2021

Bundesregierung beschließt Pflicht zur Kennzeichnung von Artikeln aus Einwegkunststoff.
Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können weiter digital erfolgen

Bundeskabinett bringt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg
Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen.
Mehrweg wird möglich im To-Go-Bereich

Bundeskabinett beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes
Wer sich Essen zum Mitnehmen kauft, hat künftig die Wahl: Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Weitere wichtige Änderungen: Die Pfandpflicht wird ab nächstem Jahr auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert. Außerdem müssen PET-Getränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen.
Kontaktdaten
Hafenstraße 9a
39106 Magdeburg
+49 391 / 59 77 91 43
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